Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 25. 06. 2010
1. Auftrag
Auftrag im Sinn der nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung von redaktionellen Inhalten oder Anzeigen eines Auftraggebers oder sonstigen Inserenten gegen Entgelt zum Zwecke der Verbreitung. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die hiermit beauftragte Veröffentlichung als Druckwerk, auf CD-ROM und/oder im Internet veröffentlicht werden kann.
2. Ablehnung eines Auftrages
a) Der Verlag behält sich vor, Aufträge aus inhaltlichen oder technischen Gründen, jedenfalls nach einheitlichen, sachlichen Grundsätzen des Verlages, abzulehnen.
b) Der Verlag behält sich ferner vor, Aufträge, die Festplatzierung beinhalten, abzulehnen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.
c) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
d) Zur Erfüllung der Verpflichtung nach c) reicht die Absendung der Ablehnung durch den Verlag aus; vom Nachweis des Zugangs beim Auftraggeber ist der Verlag befreit.
3. Korrekturabzug
a) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Übermittlung eines Korrekturabzuges besteht nur bei Vorliegen einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung bei Auftragserteilung.
b) Für die Erfüllung einer Verpflichtung nach a) reicht die Absendung eines Korrekturabzuges per Fax durch den Verlag aus; vom Nachweis des Zugangs beim Auftraggeber ist der Verlag befreit.
c) Ein Korrekturabzug gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer vom Verlag gesetzten Korrekturfrist schriftlich unter Angabe von Gründen widerspricht. Ein mündlicher Widerspruch ist unwirksam.
4. Änderungen
Sollte der Verlag vom Auftraggeber nachträglich gewünschte oder zu vertretende Änderungen vornehmen, so hat der Auftraggeber hierfür anfallendeMehrkosten zu tragen. Dies gilt insbesondere für vom Auftraggeber gewünschte Änderungen von Korrekturabzügen, soweit diese auch Änderungen des ursprünglichen Anzeigenauftrages beinhalten. Ab dem 3. Korrekturabzug entstehen Mehrkosten von 15 Euro je Korrekturabzug netto, sofern die Korrekturen nicht durch Satzfehler notwendig sind.
5. Druckqualität, CD-ROM-/
Internet-Darstellung
a) Für die rechtzeitige Lieferung des Textes und einwandfreier Druck-und Scannunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
b) Sollte der Auftraggeber zum vereinbarten Termin keine Druckvorlagen zur Verfügung stellen, so ist der Verlag berechtigt, die Veröffentlichung/Anzeige nach eigenem Ermessen zu gestalten und zu setzen.
c) Für verloren gegangene Vorlagen des Auftraggebers übernimmt der Verlag keine Haftung.
d) Bei Druckwerken gewährleistet der Verlag übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten, wobei der Verlag im Vierfarbdruck der Euroskala druckt und keine Garantie übernimmt, wenn von der Euroskala abweichende Farbwünsche nicht realisiert werden können.
6. Gewährleistung
a) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften nebst nachfolgenden Abweichungen.
b) Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus nachträglicher Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt.
c) Die Reglung in b) gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
d) Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Der Auftraggeber hat Mängel, außer wenn sie nicht offensichtlich sind, innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnisnahme bzw. Möglichkeit der Kenntnisnahme gegenüber dem Verlag schriftlich bei diesem eingehend anzuzeigen. Ansonsten ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
7. Entgelt
a) Der Auftraggeber hat für die Ausführung des Auftrages dem Verlag das im Auftrag vereinbarte Entgelt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe zu zahlen.
b) Das Entgelt wird mit Rechnungszugang sofort fällig.
c) Für den Fall, dass der Auftraggeber den Auftrag kündigt oder aus einem von dem Verlag nicht zu vertretenden Grund vom Vertrag zurücktritt bzw. diesen anfechtet, hat der Verlag Anspruch auf pauschale Vergütung bzw. Aufwendungsersatz gegenüber dem Auftraggeber wie folgt: 30 % der Vertragssumme bei Vertragsbeendigung vor Erstellung des Korrekturabzuges; 70 % der Vertragssumme bei Vertragsbeendigung ab Erstellung des Korrekturabzuges; 80 % der Vertragssumme bei Vertragsbeendigung ab Erteilung des Druckauftrages oder Bereitstellung auf CD-ROM und/ oder Internet. Der Nachweis eines im Einzelfall geringeren Betrages obliegt dem Auftraggeber.
d) Gleiches gilt für den Fall, dass der Verlag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund vom Vertrag zurücktritt oder diesen anfechtet.
8. Haftung/Urheberrecht
a) Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für den Inhalt seiner Eintragung, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Verlages vorliegt. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere auch wettbewerbs-, urheber-, namens- oder markenrechtlicher Art hinsichtlich des beauftragten Eintrages frei. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Eintragungen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter oder bestehende Berufsordnungen beeinträchtigt werden.
b) Das Urheberrecht, insbesondere das urheberrechtliche Nutzungsrecht im Rahmen der Veröffentlichung als Druckwerk, auf CD-ROM und/oder Internet, steht in diesem Rahmen dem Verlag zu.
9. Schlussbestimmungen
a) Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, Nebenabreden einschließlich nachträglicher Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch Kündigungserklärungen des Verlages oder des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen des Verlages oder des Auftraggebers.
b) Die diesen Lieferbedingungen widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben im Rahmen von Aufträgen im Verhältnis zum Verlag keine Geltung.
c) Im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Hat der Auftraggeber im Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. (Amtsgericht Senftenberg)
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Verlag und Auftraggeber verpflichten sich für diesen Fall, diese Bestimmung durch eine rechtlich zulässige, möglichst inhaltsgleiche Bestimmung zu ersetzen.